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Kirchengardist

Voraussetzungen: Rolle „Beschützer“ (Jägerkraft „Leibgarde“), Rolle „Nahkämpfer

Die Profession „Kirchengardist“ ist eine Variante des Gardisten (siehe: Buch der Regeln). Im Gegensatz zu diesem dient ein Kirchengardist keinem weltlichen Herrn, sondern einzig der heiligen Mutter Kirche. Alle Voraussetzungen der Profession bleiben bestehen, allerdings kann der Kirchengardist anstatt der Jägerkraft „Gardehandwerk“ die Kraft „So wahr mir Gott helfe“ erlernen.

Meisterprofessionen die auf der Profession Gardist basieren

Publikation: Ritter, Fürst und Bischofslande | Seite 53