Teil der Marschen
Allgemeine Jägerkraft/Verderbnis +1
Du kannst „Teil der Marschen“ im Kampf als Reaktion (1 Ap) aktivieren. Anschließend bist du für den Rest dieser Kampfrunde Teil des Bösen. Widernatürliche Bandengegner werden dich in dieser Runde nicht attackieren, sie lösen sich automatisch von dir und können andere Jäger angreifen. Solltest du in dieser Kampfrunde einen Gegner attackieren, endet die Wirkung. Die Anzahl der Anwendungen von „Teil der Marschen“ pro Kampf entspricht der Zahl deiner Verderbnisse.
Publikation: Dinge aus dem Sumpf | Seite 54