Geißel
Zusatzregel: Die Geißel zählt regeltechnisch als Schlagwaffe. Vor dem Ablegen des Angriffswurfs kann der Jäger freiwillig 1 Blutwürfel Schmerzschaden erleiden (durch Selbstgeißelung), um den Grundschaden der Geißel für diesen Angriff um 1 zu erhöhen. Kosten: Geißeln können wie Schlagwaffen zu den üblichen Kosten auf dem freien Markt erworben werden.
Publikation: Ritter, Fürst und Bischofslande | Seite 55